Wenn Sie Ihren Familiennamen ändern möchten, müssen Sie eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen.
Die Änderung des Familiennamens muss beim Justizministerium beantragt werden.
Auch für die Änderung des Familiennamens minderjähriger Kinder muss von den gesetzlichen Vertretern ein entsprechender Antrag beim Justizministerium gestellt werden.
Die Änderung des Familiennamens können Sie selbst mithilfe eines dafür vorgesehenen Antragsformulars beantragen. Um jedoch zu vermeiden, dass Ihr Antrag abgelehnt wird, ist es ratsam, sich im Vorfeld gründlich darüber zu informieren, welche Voraussetzungen die Änderung des Familiennamens erfüllen muss. Dies beugt Enttäuschungen vor und spart Ihnen Kosten.
Wir können Sie näher über die Voraussetzungen informieren. Es ist auch möglich, über unsere Kanzlei einen Antrag auf Änderung des Familiennamens einreichen zu lassen.