Scheidung mit Kindern: In diesem Fall muss eine finanzielle Regelung für die Versorgung und Erziehung der Kinder getroffen werden: der sogenannte „Kindesunterhalt“.
Die Höhe des Kindesunterhalts können Sie einvernehmlich vereinbaren. Wenn Sie sich nicht über den Kindesunterhalt einigen können, legt das Gericht den Betrag fest.
Der Kindesunterhalt gilt normalerweise bis zum 18. Lebensjahr; ist das Kind jedoch nicht in der Lage, selbst für seinen Lebensunterhalt zu sorgen, kann die Unterhaltspflicht bis zum 21. Lebensjahr bestehen bleiben.
Ab dem 18. Lebensjahr geht der Kindesunterhalt direkt an das Kind.
Der Kindesunterhalt kann zu komplexen und unangenehmen Situationen führen. Lassen Sie sich von uns helfen, damit Sie sicher sein können, dass der Kindesunterhalt gut geregelt ist, Sie den richtigen Beitrag zahlen bzw. erhalten und die Unterhaltsverpflichtungen korrekt festgelegt werden.
Haben Sie Fragen zum Thema Unterhalt für Kinder? Dann wenden Sie sich unverbindlich an unsere Familienrechtsanwälte unter info@sijbenpartners.nl oder unter +31 45 560 22 00. Wir helfen Ihnen gerne weiter.