Die Aufteilung von Miteigentum führt häufig zu Problemen.
Probleme lassen sich vermeiden, wenn bereits bei Abschluss einer Vereinbarung Absprachen über die Aufteilung getroffen und festgehalten werden (siehe die Möglichkeiten hierfür in unseren anderen Themenbereichen).
In der Praxis kommt es jedoch häufig vor, dass keine Vereinbarungen über die Aufteilung getroffen wurden und man sich bei Beendigung der Beziehung in die Haare gerät, oft mit allen damit verbundenen emotionalen Folgen.
Bei Miteigentum haben Sie Rechte, aber auch Pflichten und Haftungen.
Wenn Sie die Aufteilung nicht im Voraus geregelt haben, ziehen Sie umgehend einen Spezialisten hinzu. Der Spezialist kann Sie nicht nur beraten, wie bei einer Aufteilung vorzugehen ist, sondern wird Sie auch bei der Ausarbeitung und Umsetzung der Aufteilungsvereinbarungen begleiten.
Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Aufteilung so gut wie möglich zu regeln.